Leinenpflicht für Hunde in Wald und Flur gilt ab Montag

BARSINGHAUSEN (red).

Die Stadt Barsinghausen – Fachdienst Ordnungswesen und Verkehr- weist darauf hin, dass Hunde vom 1. April bis zum 15. Juli im Wald und in der Feldmark nur an der Leine geführt werden dürfen. Diese Regelung aus dem Nds. Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) dient in erster Linie dem Schutz wild lebender Tierarten und ganz besonders deren Nachkommen (Brut-Setz- und Aufzuchtzeit). Gerade Hunde können unter den frei lebenden Tieren für erhebliche Beunruhigung sorgen und sind deshalb in dieser Zeit anzuleinen. Verstöße gegen diese Regelung sind nach dem NWaldLG eine Ordnungswidrigkeit und können mit einem Bußgeld geahndet werden. Unabhängig von der Regelung des NWaldLG besteht im Wildschongebiet Kirchdorf ganzjährig eine Anleinpflicht für Hunde. Nähere Informationen über die Ausdehnung des Wildschongebietes finden Sie unter www.barsinghausen.de.