REGION (red).
Rund 74.000 Bedarfsgemeinschaften leben in der Region Hannover –für diese Familien und Alleinstehenden, die Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) oder SGB XII (Sozialhilfe) beziehen, übernimmt die Region die Wohnkosten. Die Grundlage für die Höhe der erstatteten Mietkosten bilden die Mietobergrenzen, die die Region regelmäßig anpasst. Ab 1. Juni sollen neue Mietobergrenzen gelten, die sich im Vergleich zu 2019 zum Teil deutlich erhöht haben. Das hat der Ausschuss für Soziales, Wohnungswesen, Gesundheit und Teilhabe in seiner Sitzung empfohlen. Die Entscheidung trifft die Regionsversammlung voraussichtlich am 24. Mai. „Die Mieten steigen, der Wohnraum wird knapper – günstige Wohnungen zu finden ist derzeit schwieriger denn je. Darauf muss die Region Hannover als Trägerin der Sozialhilfe natürlich reagieren“, sagt Regionspräsident Steffen Krach. Dr. Andrea Hanke, Dezernentin für Soziale Infrastruktur der Region Hannover, ergänzt: „Der Mietwohnungsmarkt bleibt angespannt. Mit der Anpassung der Förderhöhe für Mietkosten hoffen wir, dass sich die Lage insbesondere für die Menschen entspannt, die auf preiswerten Wohnraum angewiesen sind.“
So haben sich in 19 der 21 regionsangehörigen Städten und Gemeinden die Mietobergrenzen für Ein-Personen-Haushalte erhöht, für Zwei-Personen-Haushalte sind die Werte in 17 Kommunen gestiegen, bei Drei- und Vier-Personen-Haushalten gab es eine Erhöhung in 20 Kommunen. Die stärksten Anstiege verzeichnen Isernhagen mit einem Anstieg von 22 Prozent bei den Ein-Personen-Haushalten, Barsinghausen mit einem Anstieg von 17 bzw. 16 Prozent bei den Zwei- und Drei-Personen-Haushalten sowie Garbsen mit einem Anstieg von 16 Prozent bei den Vier-Personen-Haushalten. Für eine fünfköpfige Familie in Sehnde übernimmt die Region künftig 132 Euro mehr Unterkunftskosten im Monat – 813 Euro statt wie bisher 681 Euro; das entspricht einer Steigerung um 19 Prozentpunkte. In der Landeshauptstadt trägt die Region künftig Kosten in Höhe von bis zu 869 Euro für einen Fünf-Personen-Haushalt, 60 Euro mehr als bisher. Die Region Hannover überprüft die Mietobergrenzen regelmäßig in einem aufwendigen Verfahren. Basis für die Ermittlung sind die Mietspiegel für den freien Wohnungsmarkt der 21 Städte und Gemeinden, die die Mieten gegliedert nach Wohnungsgrößen und Baualter darstellen – in Hannover zusätzlich nach normalen und guten Wohnlagen. Außerdem werden kalte Betriebskosten berücksichtigt sowie die Mieten von Sozialwohnungen und Angebotsmieten abgeglichen. Die neuen Werte sind ab 1. Juni 2022 gültig. Das Jobcenter Region Hannover und die Sozialämter prüfen derzeit die geänderten Ansprüche auf höhere Wohnkosten. Die Leistungen der betroffenen Hartz-IV- und Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger werden ab Juni bei Bedarf angepasst.
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