NABU begrüßt Gerichtsentscheid zu Schottergärten

Behörden dürfen die Beseitigung von Steinwüsten anordnen

REGION/NIEDERSACHSEN (red). Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover gegen Schottergärten bestätigt. Demnach dürfen die zuständigen Behörden mit Kies und Steinplatten versiegelte Flächen verbieten und die komplette Beseitigung anordnen. Der Landesvorsitzende des NABU Niedersachsen, Dr. Holger Buschmann, begrüßt diese Entscheidung: „Damit ist ein weiterer Schritt getan, um Lebensräume für Tiere und Pflanzen zu schützen. Gerade in der aktuellen Zeit, in der die Themen Insekten- und Vogelsterben leider immer mehr zur bitteren Realität werden, haben Schottergärten verheerende Auswirkungen: Sie führen immer zu einer Versiegelung der Böden und damit einhergehend zwangsläufig zu einem Verlust von Biodiversität. Regen kann nicht mehr versickern und fließt stattdessen unkontrolliert ab. Wildkräuter und heimische Pflanzen haben kaum noch eine Chance zu gedeihen. Insekten finden keine Nahrung mehr und somit leiden auch Vögel und Fledermäuse Hunger. Es entsteht ein unaufhaltsamer Kreislauf.“ Laut der Niedersächsischen Bauordnung sind Schottergärten ohnehin bereits seit 2012 untersagt. Die Niedersächsische Bauordnung sieht vor, dass nicht überbaute Flächen der Baugrundstücke Grünflächen sein müssen, soweit diese nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind. „Mit der aktuellen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts werden die gesetzlichen Bestimmungen nur umgesetzt“, kommentiert der NABU-Landesvorsitzende. „Wobei der Begriff Gärten in diesem Zusammenhang kaum die richtige Bezeichnung für derartige Steinwüsten mit nur vereinzelten Sträuchern und Kakteen ist.“

Text: NABU / Foto: privat / NABU