NABU: Geplante Regelungen zum Insektenschutz reichen nicht aus

Im geplanten Gesetz der Bundesregierung werde ausgerechnet die Landwirtschaft ausgeklammert, kritisieren die Naturschützer

BUND/NIEDERSACHSEN (red). Kürzlich wurden die Inhalte für ein Insektenschutzgesetz des Bundesumweltministeriums öffentlich. Um dem dramatischen Insektensterben entgegenzuwirken, hatte die Bundesregierung im Rahmen ihres Koalitionsvertrags im September 2019 ein Aktionsprogramm Insektenschutz (APIS) ins Leben gerufen. Ein wichtiger Teil des Aktionsprogramms ist das sogenannte Insektenschutzgesetz. Die nun durchgesickerten Maßnahmen betreffen dabei jedoch fast ausschließlich Bereiche jenseits der Landwirtschaft. Dazu erklärt NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger: „Durch den hohen Pestizideinsatz, Überdüngung und den Verlust der Lebensräume und Nahrung erleben wir ein nie dagewesenes Insektensterben. Dabei ist das Überleben von Wildbienen und Co. auch für das menschliche Leben unverzichtbar. Ohne Insekten gibt es auch uns Menschen nicht mehr. Deshalb sind die Bestrebungen der Bundesregierung für ein Insektenschutzgesetz nur folgerichtig. Die heute öffentlich gewordenen Regelungen können dabei aber nicht mehr als ein Anfang sein: Reduzierung der Lichtverschmutzung, verpflichtende Gewässerrandstreifen und Verbot von Biozioden und Holzschutzmitteln in Schutzgebieten sind zweifellos wichtige Maßnahmen. Aber Insektenschutz ohne Minderung beim Pestizideinsatz in der Agrarlandschaft bleibt Stückwerk. Nun ist Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner am Zug – auch aus ihrem Haus müssen nun dringend Vorschläge kommen, wie die im Aktionsprogramm Insektenschutz beschlossenen Ziele erreicht werden können.“ Der NABU werde den Gesetzentwurf im Zuge der in Kürze zu erwartenden Verbändeanhörung eingehend analysieren und in seiner Stellungnahme konkrete Verbesserungsvorschläge benennen.

Pflanzenschutzmittel ist einer der zentralen Gründe für den Insektenschwund: Folgerichtig widmet das APIS dem Pflanzenschutzmittel ein umfangreiches eigenes Kapitel. Es enthält unter anderem Anwendungseinschränkungen für Schutzgebiete und auf Bundesliegenschaften. Von einem generellen Verbot von biodiversitätsschädigenden Mitteln in der Agrar- und Forstwirtschaft sind wir noch weit entfernt, der für das Jahr 2023 vorgesehene Glyphosatausstieg ist aber schon ein wichtiger erster Schritt. Besonders herauszustellen ist zudem das in Aussicht gestellte Verbot von Herbiziden und biodiversitätsschädigenden Insektiziden in Schutzgebieten. Hierzu sollen nach dem Willen der Bundesregierung nicht nur Naturschutzgebiete, Nationalparks, Nationale Naturmonumente, Naturdenkmäler und gesetzlich geschützte Biotopen zählen, sondern auch FFH-Gebiete sowie Vogelschutzgebiete mit einer Bedeutung für den Insektenschutz. Durch diese Ausgestaltung könnte das geplante Verbot potentiell auf bis zu 20 Prozent der Landfläche Deutschlands Anwendung finden. Die Wirkung dieses Verbots auf den Insektenschutz muss in den nächsten Jahren genau beobachtet werden. Sie wird maßgeblich davon abhängen welche Vogelschutzgebiete dann tatsächlich unter dieses Verbot fallen, und wie Ausnahmereglungen gestalten und in welchem Umfang angewendet werden, zum Beispiel für die Landwirtschaft in Schutzgebieten. Das Gleiche gilt für die ambitionierte Absicht der Bundesregierung, ab 2020 auf Bundesliegenschaften auf Pestizide und Biozide zu verzichten. Mit Flächen der Bundeswehr, der Deutschen Bahn, sowie Bundesfern und -wasserstraßen ist das Potenzial für eine Wirkung auf die Insektenpopulationen groß. Aber auch hier gibt es einige unkonkret formulierte Ausnahmereglungen, wie die potentielle Aufhebung des Verbots aus Gründen der Verkehrssicherheit oder der menschlichen Gesundheit. Es bleibt also zunächst abzuwarten, wie die Umsetzung dieses Verzichts erfolgt.

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