Partys im künftigen Jugendraum sollen laut Verwaltung alkoholfrei sein

Der Termin für den Baustart auf dem Abenteuerspielplatz „Klein Basche“ steht noch nicht fest / Neue Einrichtung soll im Spätherbst in Betrieb gehen

Flopp oder top? – Neben dem bestehenden Gebäude soll der neue Jugendraum gebaut werden. Nach dem Willen der Stadtverwaltung sollen junge Menschen hier Partys ohne Alkohol und Tabakkonsum feiern dürfen.

BARSINGHAUSEN (red/ta). Wie berichtet ist der Bau eines neuen Jugendraums auf Klein Basche beschlossene Sache. Die Einrichtung soll insbesondere älteren Jugendlichen und jungen Erwachsenen für Geburtstagsfeiern und sonstige Partys und Treffen offenstehen. Um die Bedürfnisse der künftigen Nutzergruppen zu ermitteln, hat die Jugendpflege zu einem digitalen Beteiligungsworkshop eingeladen. An den Ergebnissen sollen sich dann folgend die Gestaltung der Räumlichkeiten und auch die gültigen Regeln für die Nutzung des Gebäudes orientieren. Auf Nachfrage teilen dazu Björn Wende, Leiter der städtischen Jugendpflege, und Lutz Kaftan vom Gebäudewirtschaftsamt mit: „Derzeit sind mehrere Ämter an der Umsetzung des neuen Jugendraumes beteiligt. Beispielsweise arbeiten die Kolleginnen und Kollegen des Gebäudewirtschaftsamtes am Bauantrag für das neue Gebäude. Parallel dazu bereiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Jugendpflege eine Beteiligung der Kinder und Jugendlichen vor. Ziel dieser Befragung ist es, das Nutzungskonzept möglichst gut auf die Bedürfnisse der künftigen Besucherinnen und Besucher auszurichten. Daher lassen sich über einzelne Fragen hinsichtlich der Nutzung keine konkreten Aussagen treffen, gleichwohl sehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Jugendpflege keinen Grund, den Konsum von Tabak und Alkohol grundsätzlich zu erlauben – immerhin handelt es sich bei dem Jugendraum um eine öffentliche Einrichtung. Der Projektablauf sieht darüber hinaus vor, dass die beteiligten Kolleginnen und Kollegen die Ratsmitglieder regelmäßig über die einzelnen Abschnitte und Entwicklungen in entsprechender Form informieren werden. Einen konkreten Termin für den Baustart gibt es nach aktuellem Planungsstand noch nicht, da einerseits der Bauantrag noch nicht vollständig ist und andererseits der Antrag noch geprüft und beschieden werden muss. Erst nach diesen Schritten kann quasi mit dem ersten Spatenstich begonnen werden. Gleichwohl gehen die Kolleginnen und Kollegen im Gebäudewirtschaftsamt davon aus, dass der ursprüngliche Zeitplan eingehalten werden kann. Dies bedeutet, dass die Einrichtung im Spätherbst dieses Jahres vollumfänglich genutzt werden kann. Da es noch keinen fertiggestellten Bauantrag gibt, ist eine konkrete Kostenplanung beziehungsweise Kostenschätzung noch nicht möglich. Dies hängt auch zum Teil mit der noch bevorstehenden Befragung der Kinder und Jugendlichen zusammen. Erst wenn diese Schritte abgeschlossen sind, lassen sich dahingehend konkretere Aussagen treffen. Gleichwohl sind bereits für das vergangene Jahr eine sogenannte Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 68.000 Euro in den Haushalt eingestellt und in diesem Jahr ein Haushaltsrest über 140.000 Euro beantragt worden“, teilt die Verwaltung mit.

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