Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz und die Corona-Verordnung eingeleitet

BARSINGHAUSEN (red).

Am heutigen Sonntagvormittag wurde eine Personengruppe im Bereich der Hannoverschen Straße kontrolliert, da diese die erforderlichen Mindestabstände gemäß der aktuellen Corona-VO nicht einhielt. Dabei wurde festgestellt, dass die drei jungen Männer aus verschiedenen Haushalten stammten. Zudem wurde bei einem der Männer ein griffbereites Reizstoffsprühgerät festgestellt. Es wurden drei Verfahren wegen des Verstoßes gegen die aktuelle Corona-VO / IfSG und ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet. Das Reizstoffsprühgerät wurde beschlagnahmt.