Straßenreinigung: Stadt richtet Beratungshotline für Abgabenbescheide ein

BARSINGHAUSEN (red).

Die Stadtverwaltung hat am 11. und 12 Januar die Bescheide für die Grundsteuer und die Straßenreinigungsgebühr versandt. Die Zustellung sollte in der Regel bereits erfolgt sein. Mit den aktuellen Bescheiden wird auch das Vorjahr 2020 für die Straßenreinigung und den Winterdienst rückwirkend veranlagt. Erfahrungsgemäß gibt es eine Vielzahl an Fragen und Problemen. Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung die in der Vergangenheit bewährte Hotline eingerichtet. Diese zentrale Anlaufstelle kann sowohl telefonisch, als auch schriftlich per Mail kontaktiert werden. Vor Ort Termine kann es aufgrund der weiterhin prekären Situation der Pandemie nicht geben. Als Ansprechpartner wird der ehemalige Leiter des Rechnungsprüfungsamtes, Roland John, unter der Telefonnummer 05105 – 774 2232 aufklärend für sämtliche Rückfragen zur Straßenreinigungsgebühr zur Verfügung stehen. Unterstützt wird John von einem erfahrenen, ehemaligen Mitarbeiter, der die Veranlagung in den vergangenen Jahren hauptverantwortlich bearbeitet hat. Reinhard Brandes wird sich die Aufgabe mit John wechselschichtig teilen. Die Sprechzeiten hierfür sind dienstags und donnerstags jeweils von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr. Alternativ kann die E-Mail-Adresse gebuehren@stadt-barsinghausen.de verwendet werden. „Ich bitte darum, diesen zusätzlichen Service in Anspruch zu nehmen und von Rücksprachen bei den bekannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Abstand zu nehmen“, so Bürgermeister Lahmann. Er verweist an dieser Stelle auf das speziell angefertigte Begleitschreiben zu den Abgabenbescheiden. Hieraus ergeben sich bereits viele Antworten auf offene Fragen. Nach wie vor gilt der Beschluss des Rates der Stadt Barsinghausen, dass vor dem Beschreiten des Klageweges zunächst ein förmliches Widerspruchsverfahren durch die Stadtverwaltung durchgeführt wird. Sollte die individuelle Beratung nicht die gewünschte Aufklärung bringen, kann förmlich Widerspruch bei der Stadt einlegt werden. Es erfolgt dann eine erneute Sachverhaltsaufklärung und rechtliche Beurteilung, deren Ergebnis per Widerspruchbescheid bekannt gegeben wird. Erst wenn der/die Abgabenpflichtige auch mit dieser Entscheidung nicht einverstanden ist, müsste der formelle Klageweg zum Verwaltungsgericht beschritten werden. „In diesem Zusammenhang erreichen uns vermehrt Anfragen, wie der Sachstand der Bearbeitung der Widersprüche der letzten Veranlagung sei. Hierzu werden derzeit Musterklagen vor dem Verwaltungsgericht Hannover geführt, die noch nicht zu einer Entscheidung geführt wurden. Nach Rücksprache mit dem Verwaltungsgericht Hannover wird dort eine Entscheidung für Ende 2021 erwartet.“

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