Windenergie: CDU lehnt Repowering-Vorhaben weiterhin ab

Schroth: „Rot-Grün wirft umweltschützerische Unschuld über Bord“ 

IMG_4448BARSINGHAUSEN (red). Geht es nach den Wünschen von Rot/Grün, dann soll bei der kommenden Ratssitzung das Einvernehmen mit dem Repowering einer Windenergie-Anlage beschlossen werden, die zwar auf Seelzer Gebiet steht, die dann aber auch erhebliche Auswirkungen auf Barsinghausen haben würde. Die CDU lehnt das rot/grüne Vorhaben vehement ab. „Weil es gerade ideologisch so schön in das Bild der Energiewende passt, soll hier eine Entscheidung getroffen werden, die in Wahrheit dem Naturschutz einen Bärendienst erweist“, sagt der Vorsitzende des CDU-Stadtverbands, Gerald Schroth. Zudem gäbe es erhebliche Zweifel daran, ob ein solcher Beschluss überhaupt rechtmäßig sei. Das Einvernehmen durch die Stadt Barsinghausen ist nötig, weil die betreffende Windenergie-Anlage nach dem Repowering auf 184 Meter nicht mehr mit allen Anlageteilen auf der in Seelze ausgewiesenen Vorrangfläche steht, sondern mit seinem südlichen Teil des Rotorkreises auch über Barsinghäuser Stadtgebiet drehen, und zwar über Flächen, die ausdrücklich nicht als Vorrangstandort für Windenergie ausgewiesen sind. „Weil wir in Barsinghausen Vorrangstandorte an anderer Stelle haben, steht diese Windkraftanlage WEA 8 mit Teilen über Barsinghäuser Gebiet der gesetzlich vorgeschriebenen Konzentrationswirkung entgegen“, erläutert Schroth. Darüber hinaus ignoriere Rot/Grün offenkundige Mängel in den vorliegenden Planungsunterlagen, so Schroth weiter. „Weder wird die Schutzbedürftigkeit des Wasserschutzgebietes Forst Esloh zur Kenntnis genommen, noch weist die artenschutzrechtliche Ausarbeitung die gebotene Genauigkeit auf“, sagt Schroth. Tatsächlich würde durch das Repowering der WEA 8 vermutlich nicht nur der Lebensraum von Fledermäusen erheblich gestört, sondern auch das Brutverhalten zahlreicher Vogelarten beeinträchtigt, stellt Schroth fest. So sei bereits 2014 festgestellt worden, dass Vögel der Art Rohrweihe in einer Entfernung von weniger als 450 Metern zur Windkraftanlage gebrütet hätten. Der fachlich empfohlene Abstand liegt bei 1000 Metern. „Die vorgelegten Unterlagen belegen stattdessen, dass hier mit einem erheblich reduzierten Untersuchungsaufwand gearbeitet wurde“, so Schroth. Eine Kartierung der relevanten Brutvogelarten fehle gänzlich. „Es ist erstaunlich, mit welcher Leichtigkeit Rot/Grün dazu bereit ist, ihre umweltschützerische Unschuld über Bord zu werfen“, fasst Schroth seine Kritik zusammen.

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