NIEDERSACHSEN (red).
Gesundheitsministerin Daniela Behrens: „Ich bin froh, dass wir uns im Kreise der Länder und des Bundes nach intensiven Debatten auf einen klaren Fahrplan für die Vorbereitungen auf den dritten Pandemie-Herbst verständigen konnten: Im Anschluss an die Präsentation der Ergebnisse der Evaluierung der bisherigen Schutzmaßnahmen durch den Sachverständigenausschuss wird es am 1. Juli eine Sondersitzung der GMK geben, in der die Gesundheitsministerinnen und -Minister ihre Vorstellungen der notwendigen Corona-Schutzmaßnahmen ausarbeiten und beschließen werden. Der Bund hat zugesichert, im Anschluss zeitnah einen entsprechenden Entwurf für die notwendigen Änderungen im Infektionsschutzgesetz vorzulegen. Ich bin guter Dinge, dass auf diese Weise sichergestellt ist, dass uns im Herbst rechtzeitig angemessene und effektive Instrumente zur Verfügung stehen, um besonnen und verhältnismäßig auf die unterschiedlichen Pandemie-Szenarien reagieren zu können.
Von zentraler Bedeutung und das mit Abstand effektivste Mittel zur Bekämpfung der Pandemie bleiben auch weiterhin die Schutzimpfungen gegen COVID-19. Bund und Länder sind sich einig, dass zu Beginn des Herbstes mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Auffrischungs-Impfkampagne für alle Bürgerinnen und Bürger ansteht. Der Bund wird dafür den auf die Omikron-Varianten angepassten Impfstoff zur Verfügung stellen. In Niedersachsen sind wir für eine solche Kampagne mit unserer Impfinfrastruktur aus Praxen, Impfteams und Apotheken sehr gut aufgestellt und vorbereitet. Alle Personen über 70 Jahre, Patientinnen und Patienten mit einer Immunschwäche sowie die Bewohnerinnen und Bewohner und Beschäftigen im Pflegebereich, die bereits von der aktuellen STIKO-Empfehlung umfasst sind, sollten aber keinesfalls abwarten und unbedingt den Sommer nutzen, um ihre Impfung jetzt schon ein zweites Mal auffrischen zu lassen. Bund und Länder sind zudem übereingekommen, dass die Finanzierung der Teststrategie außerhalb von Schule und Kita auch weiterhin eine Bundesaufgabe bleibt. Wir erwarten jetzt zügig eine Konkretisierung der Vorschläge des Bundes in Form eines Entwurfs der Testverordnung. Mit Blick auf den Kalender ist es ausgesprochen wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger wissen, worauf sie sich in Sachen Bürgertests ab dem 1. Juli einstellen können.“
Foto: Nds. Sozialministerium