Eigentümer von sehr großen Grundstücken werden bei der Straßenreinigungsgebühr entlastet

BARSINGHAUSEN (ta).

Mit einer Billigkeitsrichtlinie werden Eigentümer ab einer Grundstücksgröße von 10.000 Quadratmetern auf Antrag der CDU-Fraktion künftig entlastet. Sie sollen nur noch zehn Prozent der bisherigen Gebühr bezahlen müssen. Eigentümer von unter 10.000 Quadratmetern Grundstücksgröße können einen Antrag auf Entlastung stellen. CDU-Fraktionsvorsitzender Roland Zieseniß betonte, auch der Gesetzgeber auf Landesebene sei angehalten die Regelung zu überdenken. Zwölf Gegenstimmen gegen die neue Richtlinie gab es von der SPD, für die Fraktionsvorsitzender Peter Messing daran erinnerte, dass man die Straßenreinigungsgebührensatzung eigentlich komplett habe streichen wollen. Die Grünen stimmten hingegen zu, weil die Belastung für die übrigen Haushalte akzeptabel sei, so Ratsherr Thomas Lux. SPD-Ratsherr Günter Gottschalk wies darauf hin, dass die Berechnungen und Erhebung der Gebühren mit einem hohen Kostenaufwand für die Stadt verbunden seien, während Kerstin Beckmann von „Aktiv für Barsinghausen“ den Standpunkt vertrat, dass die Beibehaltung einer moderaten Gebühr richtig sei, weil die Stadt ja im Gegenzug auch eine Leistung erbringe. Außerdem sei so die Finanzierung der Straßenreinigung in Barsinghausen langfristig gesichert.

Foto: ta