Freibad Goltern soll mit Fördermitteln saniert und noch attraktiver für Gäste werden

Ausschuss stimmt für die Beauftragung eines Planungsbüros

GROßGOLTERN (ta/red). Mithilfe von EU-Fördermitteln aus dem ILE-Programm soll das Freibad Goltern saniert werden und eine Steigerung der Attraktivität erfahren. Der Ordnungs- und Ehrenamtsausschuss stimmte einstimmig dafür, die Verwaltung zu beauftragen, für die Planung und Ermittlung der notwendigen Sanierungsarbeiten und der damit einhergehenden Kosten im Freibad Planungsbüros zu beauftragen und auf Grundlage der erarbeiteten Ergebnisse Fördermittel im Rahmen der ILE-Förderung zu beantragen. Hierfür werden Haushaltsmittel in Höhe von 65.000 € in den 2. Nachtrag 2021 eingestellt.

Geplante Sanierung: Im ersten Schritt sollen die Gebäude sowie die Sanitäranlagen grundlegend saniert werden. Die sanitären Anlagen und Umkleiden sollen im Grundriss neu organisiert werden. Auch das Bistro und der Bereich der Mitarbeiter soll so hergerichtet werden, so dass ein ganzjähriger Betrieb möglich ist. Es ist notwendig die Dächer sowie die Fassaden zu sanieren und in dem Zuge auch energetisch zu ertüchtigen.

Weiteres Vorgehen: Die Verwaltung beabsichtigt für den beschriebenen ersten Sanierungsabschnitt Fördermittel im Rahmen der ILE-Förderung zu beantragen, Stichtag hierfür ist der 15. September 2021. Bei der Stellung des Fördermittelantrags sind eine detaillierte Baubeschreibung, eine Entwurfsplanung im Grundriss sowie eine Kostenschätzung nach DIN 276 zwingend einzureichen. Um diese geforderten Unterlagen zu erarbeiten und zusammenzustellen, sollen ein Architekturbüro sowie eine Fachplaner für Technische Gebäudeausrüstung (TGA) beauftragt werden. Aus Sicht der Verwaltung ist es erforderlich, diese Planungsbüros mit den Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung), 2 (Vorplanung) und 3 (Entwurfsplanung) der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zu beauftragen. Auf Grundlage der Ergebnisse wird dann der Fördermittelantrag gestellt. Die Verwaltung rechnet damit, dass in der ersten Jahreshälfte 2022 der Fördermittelbescheid ergehen wird, sodass dann je nach positivem oder negativem Bescheid entschieden werden kann, ob und in welchem Umfang die Sanierung vorgenommen werden soll. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel für die Sanierung der Gebäude und Sanitäranlagen sowie der weiterführenden, aufbauenden Planungsleistungen ab Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) bis Leistungsphase 9 (Objektbetreuung) sollen im Haushalt 2023 veranschlagt werden.

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