Neues Versicherungsjahr: Kleinkrafträder, S-Pedelecs und E-Scooter benötigen neue Kennzeichen

REGION (red).

Jedes Jahr im März das gleiche Bild: Die Polizei stellt wieder zahlreiche Zweiräder und E-Scooter ohne gültige Versicherungskennzeichen fest. Die einen fahren absichtlich mit den alten Kennzeichen weiter, andere Fahrzeughalter vergessen schlichtweg, sich Ende Februar ein neues Kennzeichen bei ihrer Versicherung zu besorgen. Deshalb macht der Verkehrssicherheitsberater der Polizeiinspektion Garbsen, Polizeihauptkommissar Karsten Schröder, darauf aufmerksam, dass der Versicherungsschutz zum 28. Februar ausläuft. Wer sich bislang noch kein neues Versicherungskennzeichen besorgt hat, sollte dies umgehend tun. Bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h benötigen Kraftfahrzeuge zwar keine Zulassung, jedoch muss eine Betriebserlaubnis vorliegen und eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein. Als Nachweis für den vorliegenden Versicherungsschutz dient das sogenannte Versicherungskennzeichen. Das muss jedes Jahr rechtzeitig beantragt und zum 1. März gewechselt werden. Schröder weist darauf hin, dass diejenigen, die ohne gültiges Kennzeichen unterwegs sind, einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz begehen. Folge kann eine Geldstrafe oder auch eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr sein. Wer mit abgelaufenem Versicherungskennzeichen mit seinem Fahrzeug einen Unfall verursacht, muss den kompletten Schaden aus eigener Tasche bezahlen – inklusive möglicher Schadenersatzforderungen der geschädigten Person! Ob das Kennzeichen aktuell ist kann die Polizei schnell erkennen, da die Farbe jährlich wechselt. Für das Versicherungsjahr 2022/2023 sind grüne Kennzeichen erforderlich.