Nicht zwangsläufig zum Scheitern verurteilt: Die Weimarer Republik

Über die Verfassungswirklichkeit der ersten deutschen Demokratie referiert die Historikerin Prof. Dr. Ursula Büttner

REGION HANNOVER (red). Am Ende des Ersten Weltkriegs herrschten im deutschen Volk Erleichterung und Aufbruchsstimmung. Das schlug sich auch in den ersten demokratischen Wahlen und im politischen Neuanfang mit einer demokratischen Verfassung nieder. Aber schon nach zwei Jahren war viel von dieser Begeisterung verflogen. Schwierige Entwicklungen in Wirtschaft und Politik und die Diskrepanz zwischen den großen Zielen der Verfassung und der an vielen Stellen mangelnden Verwirklichung sorgten für Enttäuschung. Auf Einladung der Gedenkstätte Ahlem referiert Prof. Dr. Ursula Büttner am Donnerstag, 21. März, 19 Uhr, im Haus der Region, Hildesheimer Straße 18, über die Erfolge und Fehlschläge der Weimarer Verfassungswirklichkeit. Der Eintritt zu diesem Vortrag ist frei. Das Scheitern der Verfassung zeigte sich in der schwindenden Zustimmung für die demokratischen Parteien und Institutionen und entlud sich in bürgerkriegsartigen Kämpfen und Putschversuchen. Die Historikerin Ursula Büttner geht anhand von charakteristischen Beispielen für Staat, Wirtschaft und Kultur auf die Diskrepanz zwischen Verfassungsideal und Realität ein. Aber auch positive Ansätze und erfolgreiche Schritte zum Aufbau einer gerechteren Staats- und Gesellschaftsordnung beleuchtet ihr Vortrag. In wenigen Jahren wurden in der Weimarer Republik wichtige Grundlagen des modernen Sozialstaats geschaffen. Diese Leistungen fanden Anerkennung – die Akzeptanz der Demokratie nahm nach 1924 wieder zu. Ihr Scheitern war nicht zwangsläufig. Prof. Dr. Ursula Büttner, Historikerin, war von 1975 bis 2011 wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Forschungsstelle für Zeitgeschichte in Hamburg. Sie war Professorin an der Universität Hamburg und erhielt 1995 den Hamburger „Max-Brauer-Preis“.

Foto: Ursula Büttner © Büttner