Stacheldraht im Landschaftsschutzgebiet: Hannelore Owens kritisiert Verstoß gegen Auflagen

BARSINGHAUSEN (red).

„Wenn wir eine umwelt- und naturbewusste Gesellschaft sein wollen, müssen wir uns eingehender mit Naturschutzauflagen beschäftigen und diese auch befolgen. Es liegt mir fern, mit Veröffentlichungen von Verstößen gegen die Gesetze jemanden abzumahnen oder für Naturschutz zuständige städtische Mitarbeiter bzw. örtliche Umwelt- /Naturschutzverbände anzuprangern. Ich möchte lediglich das Verständnis für eine naturverträglichere Umgebung sensibilisieren und intensivieren,“ beschreibt Hannelore Owens ihre ehrenamtliche Arbeit zu der auch Presseveröffentlichungen gehören. „Diskussionen über die Bedeutung von Umwelt- und Naturschutz bleiben auf der Strecke, wenn Auflagen vor Ort ignoriert und zu Luftblasen werden,“ so Owens weiter. Die Barsinghäuser Landschaft biete mit seiner reichlich vorhandenen Flora im Deister den Wildtieren eigentlich einen gut gedeckten Tisch; auch das Deistervorland habe da einiges zu bieten. Dass Naturschützer nachhelfen möchten, um in unserer stark versiegelten und für Wildtiere doch arg zerschnittenen Landschaft den Tieren einen Lebensraum zu ermöglichen, sei nachvollziehbar. Dennoch müsse ein solches Vorhaben gut durchdacht und mit Rücksichtnahme auf andere Tierarten vollzogen werden. Insbesondere dürften die Gesetzesgrundlagen nicht umgangen werden, meint die Naturschützerin.

Wieder einmal habe sie in jüngster Zeit Verstöße gegen Auflagen des Gesetzgebers vorgefunden. „Mir geht es, wie gesagt, nicht um Abmahnungen, sondern um Aufklärung. Und wenn ich bei meinen Wanderungen in unserer schönen Landschaft – wie kürzlich – unterwegs auf Stacheldraht stoße, sträuben sich mir die Nackenhaare,“ so Owens. Eine vor gar nicht zu langer Zeit im Landschaftsschutzgebiet LSG-H23 nördlich des Naturfreundehauses am Rand des Bullerbachs errichtete Einfriedung über längere Strecken einer größeren Fläche (Wiese) bestehend aus aufgeschichtetem Gehölz, Kaninchendraht und Stacheldraht habe sie dort vergangene Woche vorgefunden. „Anscheinend um die von Naturschützern dahinter angepflanzten Obstbäume zu schützen oder was auch immer.“ sagt sie. „Einfriedungen aller Art sind aber im Landschaftsschutzgebiet gemäß der Verordnung LSG-H23 grundsätzlich verboten, insbesondere Stacheldraht; daran können sich Tiere und Menschen ganz bösartig verletzen.“ Owens fragt sich, wer die Einfriedung veranlasst bzw. genehmigt habe, wer Eigentümerin der Fläche sei und wen, bitteschön, der Stacheldraht denn davon abhalten solle hier einzudringen. „Stacheldraht, das geht schon mal gar nicht. Eine umgehende Entfernung, zumindest des Stacheldrahts, muss erfolgen,“ mahnt die Naturschützerin die Verantwortlichen und hofft auf baldige Abhilfe.

Foto: Hannelore Owens