Stadt stellt Rahmenhygieneplan für kulturelle Veranstaltungen vor

BARSINGHAUSEN (red).

Unter welchen Voraussetzungen darf eine Theaterveranstaltung stattfinden? Müssen die Besucherinnen und Besucher einer Ausstellung einen Mund-Nasen-Schutz tragen? – auch die Kulturschaffenden in der Stadt Barsinghausen haben zahlreiche Fragen rund um die Vorgaben zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Auf Grundlage der aktuellen Verordnung vom 13. Juli 2020 hat die Stadt nun auch für den Bereich Kultur einen Rahmenhygieneplan erstellt. „Dieser Plan soll den Aktiven im Kulturbereich unserer Stadt eine Hilfestellung bei der Umsetzung der aktuellen Vorgaben sein“, erklärt der Erste Stadtrat, Dr. Thomas Wolf. „Ähnlich wie beim Hygieneplan Sport versteht sich auch der Plan für die Kultur als eine Art Baukasten, mit dessen Hilfe sich die Kulturschaffenden den für ihre Veranstaltung passenden Hygieneplan zusammenstellen können“, ergänzt Amtsleiterin Nadin Quest. Generell gilt, dass kulturelle Veranstaltungen wieder zugelassen sind, sofern die Zahl der Besucherinnen und Besucher 500 Personen nicht übersteigt. Beim Betreten und Verlassen der Veranstaltung sowie beim Bewegen auf dem Veranstaltungsgelände ist grundsätzlich ein Mindestabstand von anderthalb Metern einzuhalten und ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Sofern die Besucherinnen und Besucher sitzen, darf dieser abgenommen werden. Inzwischen ist es auch erlaubt, dass Gruppen von maximal zehn Personen zusammensitzen dürfen. „Kulturelle Veranstaltungen sind ein elementarer Bestandteil der Vielfältigkeit in einer Stadt“, so Dr. Thomas Wolf. Die Verwaltung hoffe, dass möglichst viele Kulturschaffende in Barsinghausen in den kommenden Wochen ihr öffentliches kulturelles Engagement wieder aufnehmen. Der Rahmenhygieneplan Kultur ist abrufbar auf der Homepage der Stadt, für Fragen steht das Amt für Schule und Sport zur Verfügung.

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