Steht der TSV Kirchdorf vor dem Aus?

Vorsitzender Horst Fabisch will am 29. April einen Insolvenzantrag stellen, sollte bis dahin keine Lösung gefunden worden sein / Stadtrat Georg Robra stellt Hilfe in Aussicht

KIRCHDORF (ta). Paukenschlag in Kirchdorf: Dem TSV mit seinen Hunderten von Mitgliedern droht offensichtlich der finanzielle Ruin. Dazu erreicht die Redaktion vom Vereinsvorsitzenden Horst Fabisch folgende Pressemitteilung:

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Horst Fabisch

Der erweiterte Vorstand des TSV Kirchdorf hatte bereits am 07.04.2016 einstimmig beschlossen, einen Insolvenzantrag zu stellen. Der Bürgermeister und der Rat sind zeitnah darüber informiert worden. Aufgrund einer weiteren Informationsveranstaltung und Vorstandssitzung am 19.04.2016 ist noch einmal über die Möglichkeit der Abwendung einer Insolvenz beraten worden. Unter Ausschöpfung aller haftungsrelevanten Fristen hat der erweiterte Vorstand folgenden Beschluss gefasst: „Die Beantragung der Insolvenz aufgrund des Beschlusses des Gesamtvorstandes vom 07.04.2016 wird bis zum 29.04.2016 aufgeschoben, um weitere Verhandlungen zur Abwendung der Insolvenz führen zu können. Sollten bis zum 29.04.2016 keine Ergebnisse vorliegen, wird der Insolvenzantrag unverzüglich gestellt.“ Der Vorsitzende Horst Fabisch wollte bereits heute einen Insolvenzantrag stellen, sieht aber die Verschiebung der Antragstellung als noch vertretbar an. „Es werden derzeit zur Abwendung eines Insolvenzantrages intensive Verhandlungen mit allen betroffenen Beteiligten geführt. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich weitergehende Angaben zu den Verhandlungen und Verhandlungspartnern nicht machen kann. Dies würde zu erheblichen Störungen führen und u. U. den Erfolg in Frage stellen.“ Der Vorsitzende hat in der Sitzung am 19.04.2016 sehr deutlich gemacht, dass aufgrund der gesetzlichen Vorgaben im § 42 BGB und in den §§ 18 und 19 InsO kein Spielraum mehr für ein weiteres Hinausschieben des Antrages besteht. Der Vorstand begibt sich anderenfalls in die Gefahr einer persönlichen gesamtschuldnerischen Haftung. Auch der Vorsitzende als Anwalt kann sich nicht erlauben, in eine Insolvenzverzögerung verstrickt zu werden. Aufgrund der gegebenen Situation ist der Verhandlungsspielraum des Vereins allerdings sehr gering. Er darf nur Vereinbarungen abschließen und Verpflichtungen eingehen, die er mit Sicherheit auch erfüllen kann. Anderenfalls greifen die Haftungsregeln des § 42 Abs. 2 BGB und der InsO.

Auf Nachfrage von Deister Echo äußerte sich der 1. Stadtrat, Georg Robra, wie folgt. Sollte es beim TSV Kirchdorf zur Insolvenz kommen, bedauere dies die Stadt, auch weil der Verein auf eine große Tradition zurückschaue. Das genaue Finanzgebaren des TSV sei der Stadt nicht bekannt, dafür gebe es die Statuten und Gremien des Vereins, so Robra weiter. Sollte es der TSV Kirchdorf aus eigenen Mitteln nicht mehr schaffen, die Situation zu stemmen, werde die Stadt sicherlich unterstützend tätig werden. Die jetzige Notlage müsse also nicht das Ende des Vereins bedeuten, betont Robra. Der 1. Stadtrat stellte finanzielle Unterstützung seitens der Stadt oder Gespräche mit dem Verein und den Gläubigern in Aussicht. Nach Informationen von Deister Echo wird sich in der kommenden Woche auch der Verwaltungsausschuss mit dem Thema befassen. Um welche Höhe von Verbindlichkeiten des Verein es eigentlich geht, geht weder aus der Pressemitteilung des Vereins hervor, noch konnte die Verwaltung hierzu Angaben machen.

TSV Kirchdorf.

Foto: ta