Straßenreinigung: Maximale Höhe der zu entrichtenden Gebühr soll durch ergänzende Billigkeitsregelung gedeckelt werden

CDU/FDP-Gruppe stellt neu formulierten Antrag vor

BARSINGHAUSEN (red). Das Thema der Straßenreinigungsgebühren in Barsinghausen sei weiterhin ein ungelöstes Problem, stellt der CDU-Fraktionsvorsitzende, Gerald Schroth fest. „Viele Bürgerinnen und Bürger begrüßen die Leistung der Stadt und bezahlen auch die überschaubare Gebühr von einigen 10 Euro bis zu 150 Euro pro Jahr für die Straßenreinigung und den Winterdienst. Der Antrag einer anderen Ratsfraktion, die Straßenreinigungssatzung und damit die Gebühr ganz abzuschaffen, ist aus rechtlichen Gründen nicht machbar. Dieses wurde während der Beratung in der letzten Finanzausschusssitzung deutlich. Der Antrag wurde zurückgezogen. Die Ausgestaltung der Satzung wurde der Stadt, wie auch vielen anderen Kommunen in Niedersachsen, vom Verwaltungsgericht quasi vorgegeben.“ Für einige Mitbürgerinnen und Mitbürger werde diese Satzung zu einem großen Problem, so Schroth weiter. „Sie müssen in Barsinghausen bis zu 4000 Euro für die Straßenreinigung aufbringen. Dieses halten wir für nicht gerechtfertigt.“ Da eine Nennung einer Obergrenze nicht unmittelbar in einer Gebührensatzung verankert werden dürfe, schlägt die CDU/FDP-Gruppe eine Billigkeitsregelung neben der Straßenreinigungssatzung vor, die automatisch eine Obergrenze für die Straßenreinigungsbeiträge von 250 Euro für jeden Gebührenzahler vorsieht. Die CDU/FDP-Gruppe hoffe, dass es für diese Regelung im Rat der Stadt eine Mehrheit gibt und damit eine befriedigende Lösung für Barsinghausen gefunden werden könne.

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