Verlängerte „Winterruhe“ bringt vier Änderungen für die Region Hannover

REGION (red).

In vier Punkten gibt es Änderungen oder Klarstellungen in der neuen Corona-Verordnung des Landes, die vom 2. Februar bis 23. Februar gilt:

  • Die Winterruhe wird bis zum 23. Februar verlängert
  • Bei der 2G+-Regelung entfällt die Testpflicht für vier Personengruppen: Dreimal Geimpfte (Vollständig geimpft + Boosterimpfung), Genesene innerhalb der ersten 3 Monate nach Erkrankung, vollständig Geimpfte innerhalb der ersten 3 Monate nach der 2. Impfung, Genesene mit zusätzlicher Impfung.
  • Bei Nutzung von Outdoor-Sportanlagen gilt für Sportarten, die mit Abstand durchgeführt werden können, 3G (statt 2G+).
  • Weiter tägliche Testpflicht in Schulen, und neu auch drei Mal die Woche in Kindertagesstätten/Kindergärten für Kinder ab 3 Jahren.

Unabhängig von Inzidenzen gilt in Niedersachsen im angegebenen Zeitraum die Warnstufe drei mit folgenden Regeln 

  • Bis 23. Februar 2022 sind im Innenbereich nur Treffen mit maximal 10 Personen erlaubt, die alle entweder vollständig geimpft oder genesen sind. Kinder unter 14 Jahren zählen dabei nicht mit.
  • Bei Ungeimpften gilt während des gesamten Zeitraums die Kontaktbeschränkung: ein Haushalt plus maximal zwei Personen eines anderen Haushalts. Kinder unter 14 Jahre zählen nicht mit.
  • Tanzveranstaltungen sind verboten, ebenso Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen und Messen.
  • Clubs und Diskotheken sind geschlossen.
  • Verkürzte Quarantänezeiten: Isolation (für Infizierte) und Quarantäne (für Kontaktpersonen) enden in der Regel nach 10 Tagen. Betroffene können sich nach einer nachgewiesenen Infektion oder als Kontaktperson nach sieben Tagen durch einen PCR-Test oder einen zertifizierten Antigen-Schnelltest „freitesten“.
  • Von der Quarantäne befreit sind: Dreimal Geimpfte (Vollständig geimpft + Boosterimpfung), Genesene innerhalb der ersten 3 Monate nach Erkrankung, vollständig Geimpfte innerhalb der ersten 3 Monate nach der 2. Impfung, Genesene mit zusätzlicher Impfung sowie mit dem J&J-Impfstoff Geimpfte, die zusätzlich 2 Mal geimpft sind.