REGION (red).
In vier Punkten gibt es Änderungen oder Klarstellungen in der neuen Corona-Verordnung des Landes, die vom 2. Februar bis 23. Februar gilt:
- Die Winterruhe wird bis zum 23. Februar verlängert
- Bei der 2G+-Regelung entfällt die Testpflicht für vier Personengruppen: Dreimal Geimpfte (Vollständig geimpft + Boosterimpfung), Genesene innerhalb der ersten 3 Monate nach Erkrankung, vollständig Geimpfte innerhalb der ersten 3 Monate nach der 2. Impfung, Genesene mit zusätzlicher Impfung.
- Bei Nutzung von Outdoor-Sportanlagen gilt für Sportarten, die mit Abstand durchgeführt werden können, 3G (statt 2G+).
- Weiter tägliche Testpflicht in Schulen, und neu auch drei Mal die Woche in Kindertagesstätten/Kindergärten für Kinder ab 3 Jahren.
Unabhängig von Inzidenzen gilt in Niedersachsen im angegebenen Zeitraum die Warnstufe drei mit folgenden Regeln
- Bis 23. Februar 2022 sind im Innenbereich nur Treffen mit maximal 10 Personen erlaubt, die alle entweder vollständig geimpft oder genesen sind. Kinder unter 14 Jahren zählen dabei nicht mit.
- Bei Ungeimpften gilt während des gesamten Zeitraums die Kontaktbeschränkung: ein Haushalt plus maximal zwei Personen eines anderen Haushalts. Kinder unter 14 Jahre zählen nicht mit.
- Tanzveranstaltungen sind verboten, ebenso Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen und Messen.
- Clubs und Diskotheken sind geschlossen.
- Verkürzte Quarantänezeiten: Isolation (für Infizierte) und Quarantäne (für Kontaktpersonen) enden in der Regel nach 10 Tagen. Betroffene können sich nach einer nachgewiesenen Infektion oder als Kontaktperson nach sieben Tagen durch einen PCR-Test oder einen zertifizierten Antigen-Schnelltest „freitesten“.
- Von der Quarantäne befreit sind: Dreimal Geimpfte (Vollständig geimpft + Boosterimpfung), Genesene innerhalb der ersten 3 Monate nach Erkrankung, vollständig Geimpfte innerhalb der ersten 3 Monate nach der 2. Impfung, Genesene mit zusätzlicher Impfung sowie mit dem J&J-Impfstoff Geimpfte, die zusätzlich 2 Mal geimpft sind.