Verwaltung widerspricht SPD-Stellungnahme

Bei der Klage gegen die Jugendamtsumlage könne nicht von einem Alleingang die Rede sein, sagt der 1. Stadtrat Georg Robra

Robra

Der 1. Stadtrat, Georg Robra

BARSINGHAUSEN (red). „Den von der SPD-Fraktion am 06. Oktober getroffenen Aussagen wird entschieden widersprochen“ stellt der 1. Stadtrat der Stadt Barsinghausen, Georg Robra, klar. Von einem „Alleingang“ oder „Kopf-durch-die-Wand-Vorgehen“ könne definitiv nicht die Rede sein, denn wie Dirk Härdrich (SPD)zutreffend festgestellt hat, erfolgte die Klage gemeinsam mit Isernhagen, Uetze, Neustadt und Garbsen. Darüber hinaus ist hinlänglich bekannt, dass in Niedersachsen das Widerspruchsverfahren bis auf wenige Ausnahmen abgeschafft wurde, so dass Kommunen zur Klärung unterschiedlicher Rechtsansichten oftmals den Klageweg beschreiten müssen, um möglichen Schaden abzuwenden. Auf Grund der sich im Laufe des Verfahrens abzeichnenden Rechtsauffassung des Gerichtes wurde nach Abstimmung zwischen den Gemeinden, die Klage zurückgezogen. „Die SPD-Fraktion mache es sich hier ziemlich einfach, die Schuld für das Scheitern der Klage beim Bürgermeister zu suchen“ erklärt Robra, „wenn mehrere Kommunen über ein gemeinsam beauftragtes Anwaltsbüro Klage einreichen. Zumal über den Sachstand des Verfahrens kontinuierlich im Verwaltungsausschuss berichtet wurde.“