CDU + FDP wollen mit Fördermitteln die Innenstadt voranbringen

Ein entsprechender Antrag der Ratsgruppe für den nächsten Bauausschuss liegt vor

BARSINGHAUSEN (red). „Die Innenstadt in Barsinghausen leidet nicht erst seit der Corona-Krise. Die Krise hat das Leiden noch einmal verstärkt. Die CDU/FDP Gruppe möchte mit dem Antrag weitere, kurzfristige Fördermittel beantragen und der Fußgängerzone eine Möglichkeit der Perspektive schaffen“, so Gerald Schroth, Bauausschussvorsitzender. „Es besteht die Möglichkeit, mit dem Geld die Bewirtschaftung von Immobilien auch durch die Stadt einzuleiten. Es werden neue Möglichkeiten eröffnet, die wir mit den bisherigen Förderprogrammen nicht abbilden konnten. Gemeinsam mit „Unser Barsinghausen“ und weiteren Akteuren sollten kurzfristig Ideen entwickelt werden, da der Antragsstichtag schon am 15. Juli ist“, informiert Schroth.

Antrag: Die CDU/FDP-Gruppe beantragt, die Verwaltung möge in Abstimmung mit „Unser Barsinghausen“ und anderen Beteiligten den auf Barsinghausen entfallenden Förderbetrag aus dem Sofortprogramm des Landes Niedersachsen „Perpektive Innenstadt“ unter Angabe möglicher zu fördernder Einzelmaßnahmen kurzfristig abrufen.

Begründung: Die Verwaltung wird beauftragt die Teilnahme an dem Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt“ zu prüfen und nach Möglichkeit einen Antrag auf Förderung zu stellen. Es besteht die Möglichkeit leer stehende Immobilien zu erwerben, um sie dann speziellen Nutzungen zuzuführend, die den Aufenthalt in der Innenstadt attraktiver gestalten.

Niedersachsen unterstützt die Städte und Gemeinden bei der Bewältigung der Pandemiefolgen in den Innenstädten. Das Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt!“ umfasst 117 Millionen Euro aus EU-Coronahilfen, das im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) programmiert wird. Kommunen können bereits ab dem 17. Juni Anträge beim Niedersächsischen Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung stellen. Nach Aufnahme in das Programm sollen Städte und Gemeinden mit nach Einwohnerzahl gestaffelten Budgets zwischen 320.000 Euro und 1,5 Millionen Euro ausgestattet und so befähigt werden, kurzfristig neue Projekte und Konzepte für ihre Innenstädte umzusetzen. Die Projekte müssen bis März 2023 abgeschlossen sein. Antragsstichtag ist der 15.07.2021.

  • Zukünftige Nutzungen sollen besonders frequenzbringende Angebote sein, z.B.
  • Einzelhandels-Startups (Popup-Stores) und Gastronomie-Startups,
  • Dienstleistungsgewerbe mit Publikumsverkehr,
  • Direktverkauf landwirtschaftlicher Produkte,
  • neue Angebote von Lieferservices/ Verteilstationen,
  • Showrooms des regionalen Online-Handels,
  • kulturwirtschaftliche Nutzungen,
  • bürgerschaftliche und nachbarschaftliche (wohn-affine) Nutzungen (Repair-Cafés, Räume für Initiativen etc.),
  • Nutzungen zur Ermöglichung von neuen Mobilitätslösungen (zum Beispiel Fahrradabstellflächen mit E-Ladestationen).

 

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