Frühling macht Lust aufs Fahrradfahren: Die Polizei gibt Sicherheitstipps

REGION (red).

Es ist wieder soweit und der „Fahrrad-Frühling“ steht vor der Tür. Hannoveraner holen ihre Zweiräder raus und fahren bei den milden Temperaturen zur Arbeit, ins Grüne, zu befreundeten Personen oder brechen zu einer Fahrradtour auf. Die Polizeidirektion Hannover gibt Tipps, wie sich Fahrradfahrende sicher im Straßenverkehr verhalten und wie man sein Zweirad vor Diebstahl schützen kann. Was gehört alles an ein Fahrrad gemäß der der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung? Das Fahrrad muss über zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen verfügen. An den Reifen, Pedalen, vorne und hinten am Fahrrad gehören Lichtreflektoren. In die Speichen müssen mindestens zwei Lichtreflektoren pro Rad, oder ein lichtreflektierender Kreis am Reifen des Rades sein. Dazu kommt noch ein Front- und Rücklicht, wahlweise auch als Stecklicht.

Im Straßenverkehr gilt für jeden Verkehrsteilnehmenden Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme. Egal, ob zu Fuß, auf dem Fahrrad oder im Pkw. Jederzeit muss mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden gerechnet werden. Daher heißt es Achtsam im Straßenverkehr unterwegs sein, die richtige Straßenseite mit dem Fahrrad benutzen, das Handy nicht in der Hand halten, nicht bei Rotlicht oder unter dem Einfluss von Alkohol Fahrrad zu fahren. Bei Verstößen kann das unter anderem Bußgelder und Punkte im Fahrzeugregister mit sich ziehen. Damit man lange Freude an seinem eigenen Drahtesel hat, sollte das Fahrrad auch vor Diebstahl gut gesichert sein. Lassen Sie ihr Fahrrad nachts nicht vor dem Wohnhaus stehen. In der Dunkelheit haben Täter in vielen Fällen ausreichend Zeit für einen Diebstahl. Tragen Sie es lieber in den Keller oder in die Wohnung. Sichern Sie ihr Rad mit stabilen Ketten-, Bügel-, oder Faltschlössern und am besten an einem festen Gegenstand, wie zum Beispiel (z.B.) an einem Fahrradbügel. Zwei Fahrradschlösser schrecken die Diebe meist schon von ihrem Vorhaben ab. Rechnen Sie mit circa fünf bis zehn Prozent des Fahrradpreises für ein gutes Fahrradschloss. Was aber tun, wenn das Fahrrad trotzdem gestohlen wurde? Sie können eine Diebstahlsanzeige auf jeder Polizeidienststelle oder im Internet auf der Online-Wache (www.onlinewache.polizei.niedersachsen.de/) erstatten. Für die Anzeigenaufnahme ist es hilfreich, dass Sie ihr Fahrrad möglichst genau beschreiben können, die Rahmennummer wissen und einen Eigentumsnachweis haben, z.B. den Kaufvertrag. Zudem bietet die Polizeidirektion Hannover in jeder Polizeidienststelle an, ihr Fahrrad codieren zu lassen, da dies ebenfalls eine abschreckende Wirkung auf Diebe haben kann.

Weitere Informationen zum Fahrrad-Diebstahl „Räder richtig sichern“ finden Sie unter folgendem Link: www.polizei-beratung.de/medienangebot/detail/25-raeder-richtig-sichern/

Video „Fahrrad-Frühling“ der Polizeidirektion Hannover:

www.pd-h.polizei-nds.de/praevention/verkehrsunfallpraevention/fahrradfruhling-116157.html

Foto: ta