Infektionsschutz: 50% der städtischen Beschäftigten arbeiten im Homeoffice

BARSINGHAUSEN (red/ta).

Wie viele Mitarbeitende der Verwaltung befinden sich aktuell in absoluten Zahlen und in Prozent im Homeoffice? – „Rund 50 Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten seit mehreren Monaten im Homeoffice. Dies sind also etwas mehr als 200 Kolleginnen und Kollegen. Allerdings gibt es zwischen den einzelnen Ämtern und Dezernaten große Unterschiede. Dies hängt vor allem damit zusammen, dass es einerseits rechtlich nicht darstellbar ist, die gesamte Belegschaft ins Homeoffice zu schicken. Beispielsweise müssen die Stadtkasse und das Standesamt sowie Teile des Sozialamtes und des Bürgeramtes in den Rathäusern arbeiten. Andererseits gibt es zahlreiche Arbeiten, die sich nicht im Homeoffice erledigen lassen. Betroffen sind davon unter anderem die Kolleginnen und Kollegen des Personalamtes, des Sozialamtes, des Bauverwaltungsamtes sowie des Baubetriebshofes. Vor diesem Hintergrund bleibt festzuhalten, dass der Anteil an Kolleginnen und Kollegen im Homeoffice bei der Gruppe, die von zu Hause aus arbeiten kann, deutlich höher ist als derjenige der Gesamtbelegschaft. In diesem Fall liegt der Wert bei mehr als 60 Prozent. In einigen Ämtern wie dem Schulamt, dem Gebäudewirtschaftsamt und dem Tiefbauamt ist der Anteil der Kolleginnen und Kollegen, die in den eigenen vier Wänden arbeiten, sogar deutlich über dem Durchschnitt – zum Teil sogar mehr als 90 Prozent. Dies hängt beim Tiefbauamt aber zum Beispiel auch damit zusammen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereits vor der Corona-Krise Homeoffice stark genutzt haben. Darüber hinaus versucht die Verwaltung, den Kontakt der Kolleginnen und Kollegen so gering wie möglich zu halten, indem beispielsweise der Austausch der Akten so organisiert wird, dass sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglichst nicht begegnen und die Anwesenheit untereinander abgesprochen wird. So soll beispielsweise sichergestellt werden, dass es nur noch Einzelbüros in den Rathäusern gibt. Dies ist auch deshalb wichtig, weil die Kolleginnen und Kollegen – beispielsweise aufgrund der Arbeiten, die sich nicht von zu Hause aus erledigen lassen – oftmals tageweise mobile arbeiten. Die Verwaltung hat bereits zu Beginn des Lockdowns versucht, die Zahl der Kolleginnen und Kollegen im Homeoffice zu erhöhen. Allerdings mussten dazu erst Abläufe organisiert und die entsprechende Hardware beschafft werden. Als sogenannter öffentlicher Auftraggeber waren für die Stadtverwaltung also vergaberechtliche Regelungen zu beachten – ein einfaches Losgehen und beim Erstbesten einzukaufen war also in einigen Fällen nicht möglich. Mittlerweile sind viele der Kolleginnen und Kollegen technisch so ausgestattet, dass sie von zu Hause aus arbeiten können und auch die Ablauforganisation ist an die Veränderungen angepasst.“

Nach welchen Kriterien wird festgelegt, wer im Homeoffice und wer im „normalen“ Büro arbeitet? – „Wie oben bereits beschrieben, stellt sich für die Verwaltung zuallererst die Frage, ob die betreffenden Arbeiten überhaupt durch mobile Arbeit erledigt werden dürfen und können. Darüber hinaus muss auch der sogenannte Dienstbetrieb gewährleistet sein. Sofern diese Voraussetzungen gegeben sind, darf jede Kollegin und jeder Kollege von zu Hause aus arbeiten. Die Verwaltung hat sich natürlich darum bemüht, insbesondere denjenigen Kolleginnen und Kollegen, die zur Risikogruppe gehören, das Homeoffice möglichst früh zu ermöglichen. Zudem wird in den einzelnen Ämtern mithilfe interner Absprachen versucht, insbesondere diejenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu unterstützen, die derzeit aufgrund der Kita-Schließungen ihren Nachwuchs zu Hause betreuen müssen. Ähnliches gilt für die Betreuung der Kinder, die bereits zur Schule gehen. Die betreffenden Kolleginnen und Kollegen werden ebenso mit Homeoffice dahingehend unterstützt, dass sie Beruf und Familie möglichst gut aufeinander abstimmen können. Gleichwohl bleibt festzustellen, dass es für alle Beteiligten immer wieder eine Herausforderung ist, diese unterschiedlichen Aspekte zu berücksichtigen.“

Gab und gibt es bei manchen Mitarbeitenden Probleme mit dem schnellen Internet am Wohnort? Konnte deswegen in manchen Fällen kein Homeoffice für die betreffenden Mitarbeitenden organisiert werden? – „Der Stadtverwaltung sind nur Einzelfälle bekannt, in denen es Probleme bei der Versorgung mit schnellem Internet gegeben hat. Dies hat aber nicht dazu geführt, dass Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern kein Homeoffice machen konnten beziehungsweise können. Zu berücksichtigen ist dabei insbesondere, dass nicht alle Kolleginnen und Kollegen in Barsinghausen wohnen, sondern ein erheblicher Anteil in anderen Kommunen wie beispielsweise Magdeburg, Hannover, Detmold, Wennigsen und Bad Nenndorf. Insbesondere diejenigen, die in größeren Städten wohnen, berichten über eine sehr gute Versorgung mit schnellem Internet.“

Foto: ta