Leserbriefschreiberin wirft „Spaziergängern“ Feigheit und mangelndes Demokratieverständnis vor

BARSINGHAUSEN (red).

„Unser Grundgesetz schreibt fest, dass jeder das Recht hat, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und auch jeder das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit hat. Auf diese Rechte berufen sich die Spaziergänger. Ja, diese Rechte haben auch sie. Ich frage mich allerdings, warum sie sich für die Nutzung ihrer Rechte feige hinter dem Wort „Spaziergänger“ verstecken und somit ihre Aktionen verharmlosen?  Sie versammeln sich, ziehen zu Hunderten durch die Straßen, bleiben aber dann für eine Kundgebung stehen und lassen sich von Verschwörungstheoretikern und Corona-Leugnern berieseln. Sie sprechen von Demokratie, verlangen Verständnis für ihre Verweigerung, Mund-Nasen-Schutz zu tragen, verweigern sich, sich impfen zu lassen, fühlen sich aber gleichzeitig durch die derzeitigen Vorschriften benachteilt. Ja ,Demokratie bedeutet, viele Meinungen zuzulassen, auch die Meinungen der „Spaziergänger“, dass muss ich aushalten. Denn Gefahr lauert bekannter Weise nicht da, wo es viele Meinungen gibt, sondern da, wo nur eine Meinung herrschen darf. Ich  muss aber nicht aushalten,  dass sich eine Minderheit von  Verweigerern (28 %) nicht an gesetzliche Vorschriften hält und der Mehrheit (78%)  der inzwischen vollständig Geimpften das tägliche Leben erschwert. Demokratie bedeutet: Die Mehrheit entscheidet! Ich will mir auch nicht länger von einer Minderheit anhören, dass es vom Impfen Nebenwirkungen geben kann und dass das Impfen auch nicht zu 100 % schützt. Hallo liebe Masken- und Impfgegner, liebe Spaziergänger und Querdenker: Der Sicherheitsgurt schützt auch nicht zu 100 % vor einem Unfall – aber die Folgen sind geringer! Speisen und Getränke,  Tabletten, Zigaretten, Alkohol und vieles mehr können auch zu Nebenwirkungen führen und trotzdem werden diese Artikel verzehrt. Deshalb meine Bitte: Lassen Sie sich impfen, helfen Sie mit, die Pandemie zu bekämpfen  – nur so bekommen wir alle unseren „normalen Alltag“ wieder zurück! Im übrigen: Auch das festgeschriebene Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit darf sehr wohl durch ein anderes Gesetz zur Bekämpfung einer Seuchengefahr eingeschränkt werden. Und dieses Recht ist zur Zeit durch das Infektionsschutzgesetz eingeschränkt.“

Ulla Völkner, Barsinghausen

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