Mehrere KGS-Schüler werden nach Verstößen gegen die Hygieneregeln vom Unterricht in der Goetheschule ausgeschlossen

BARSINGHAUSEN (red/ta).

Auf Anfrage von Deister Echo teilt Bianca Trogisch von der niedersächsischen Landesschulbehörde mit: „Die Sicherstellung der Gesundheit der Schülerinnen und Schüler ist eine Kernaufgabe der Schulleitungen. Dies gilt insbesondere während der anhaltenden Corona-Pandemie. Die KGS Barsinghausen hat die Schülerinnen und Schüler der Abschlussjahrgänge sowie deren Erziehungsberechtigten mit Schreiben vom 21.04.2020 ausführlich über die Hygieneregeln in der Schule informiert und auch deutlich darauf hingewiesen, dass Zuwiderhandlungen nicht toleriert und mit dem Ausschluss vom Präsenzunterricht bis zu den Prüfungen geahndet werden. Der Hygieneplan und die Belehrungen sind eindeutig. Das Informationsschreiben zum Start des Präsenzunterrichts für die Abschlussklassen ist allen Schülerinnen und Schülern der Abschlussklassen über ihren iServ-Zugang zugegangen und wurde parallel auf die Website der Schule gestellt (da ist es auch immer noch verfügbar). Zudem haben die Klassenlehrkräfte bei allen Schülerinnen und Schülern nachgefragt, ob sie das Schreiben erhalten haben und sie auch gebeten, ihre Eltern zu informieren. Auch mit den betreffenden Schülern hat es eine Kommunikation gegeben. Die Schülerinnen und Schüler werden jeden Morgen erneut über die Hygiene- und Abstandsregeln der Schule informiert. Die betreffenden Schüler haben dennoch an mehr als einem Tag bewusst gegen die Regeln verstoßen und sind mehrfach ermahnt und auf einen möglichen Ausschluss vom Präsenzunterricht hingewiesen worden. Schulen können von Schülerinnen und Schülern der Abschlussklassen durchaus erwarten, dass diese die in der Schule geltenden Regeln verstehen und sich daran halten können. Eine „Vorwarnung“ der Eltern vor dem Verhängen einer Eilmaßnahme ist auch in anderen Fällen, in denen Schülerinnen und Schüler ihre Pflichten grob verletzen, nicht erforderlich. Im Übrigen hat es ein klärendes und am Ende einvernehmliches Gespräch zwischen der Realschulzweigleitung der Schule und zwei der drei Elternpaare gegeben. Mit der dritten Familie hat die Klassenlehrkraft intensiv gesprochen. Die Eltern haben keinerlei Schritte angekündigt und auch keine Beschwerde eingereicht. Unsere Schulen zeigen in der aktuellen Situation großes Engagement und viel Flexibilität und handeln sehr umsichtig, damit die Schülerinnen und Schüler ohne Sorge vor Ansteckung mit dem Corona-Virus beschult werden können. Wenn Abschlussschüler dagegen mehrfach und trotz Ermahnungen bewusst verstoßen und damit ihre Gesundheit und die anderer Schülerinnen und Schüler gefährden, müssen sie mit Konsequenzen rechnen. Es entsteht den von Ihnen angesprochenen Schülern kein Nachteil zum Unterricht vor Ort oder den Prüfungen, da die einmalige Situation vorherrscht, dass ein Lernen zu Hause aktiv seit Wochen praktiziert wird. Die Schüler bekommen ihre Aufgaben über iServ und können sowohl per E-Mail als auch per Telefon oder Videokonferenz ihre Lehrkräfte erreichen. Zudem wird die Klassenlehrkraft in engem Kontakt zu den Schülern bleiben. Die Teilnahme der Schüler an den jeweiligen Abschlussarbeiten und mündlichen Prüfungen ist, simultan zu den Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer Risikoerkrankung nicht am Unterricht teilnehmen können, sichergestellt. Die Schulleitung prüft gegenwärtig, den Schülern möglicherweise noch die Chance zu geben, kurz vor den schriftlichen Abschlussarbeiten einmal wieder in die Schule kommen zu können. Aber erstmal sind sie ausgeschlossen und können sich mit Unterstützung der Lehrkräfte zu Hause auf die Abschlussprüfungen vorbereiten.“

Foto: KGS