O-Tonne: Erlass untersagt die Entsorgung von Elektro-Kleingeräten

Annahme von Elektro-Kleingeräten nur noch auf den Wertstoffhöfen

aha.REGION (red). Im Januar hat das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr einen Erlass zur Entsorgung und zum Transport von Elektro-Altgeräten veröffentlicht. Er hat zur Folge, dass der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) ab sofort die Entsorgung von Elektro-Kleingeräten über die O-Tonne einstellt. Der Grund: Immer häufiger enthalten Elektrogeräte Litiumbatterien oder Akkus. Diese können unter bestimmten Voraussetzungen, etwa bei Beschädigungen, thermisch reagieren und unterliegen daher den Gefahrgutvorschriften. Folglich ist die Beförderung von Elektro-Altgeräten, die diese Batterien/Akkus enthalten, in „loser Schüttung“ mit anschließender Verdichtung im Entsorgungsfahrzeug nicht mehr erlaubt. Da in vielen Fällen nicht bekannt ist, ob und welche Batterien in einem Elektrogerät enthalten sind, besteht immer die Gefahr, dass derartige Gefahrstoffe bei der Erfassung von alten Elektrogeräten über die O-Tonne eingesammelt werden. Aus Sicherheitsgründen werden Elektro-Altgeräte daher grundsätzlich von der Einsammlung in der O-Tonne ausgeschlossen. aha bittet alle O-Tonnen-Besitzerinnen und Besitzer darum, Elektro-Kleingeräte künftig zum nächstgelegenen Wertstoffhof zu bringen. Hier können sie kostenlos entsorgt werden. Die aha-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort helfen gerne bei der Entsorgung, damit hier die Vorgaben des Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) eingehalten werden können.