Rat und Ausschüsse können weiterhin als Videokonferenz oder hybrid tagen

BARSINGHAUSEN (red).

Der Rat der Stadt Barsinghausen hat einen weiteren Beschluss im sogenannten Umlaufverfahren gefasst. Am 27. Juli war die notwendige Mehrheit von vier Fünfteln des Rates, sprich 32 Zustimmungen, erreicht, dass die Abstimmung im Umlaufverfahren Gültigkeit erlangt hat. Zur Entscheidung lag den Ratsmitgliedern die Verlängerung der Sonderregeln aus § 182 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes für weitere drei Monate vor. Dadurch wird es ermöglicht, rechtlich sicher Sitzungen des Rates, des Verwaltungsausschusses und seiner Fachausschüsse als Videokonferenzen oder hybride Sitzungen durchzuführen. Ebenso können auch Beschlüsse im Umlaufverfahren gefasst werden. Da sich die Ratsmitglieder auch mit großer Mehrheit, mehr als zwei Drittel des Rates, für die Verlängerung der Sonderregeln ausgesprochen haben, sind diese nunmehr bis einschließlich 12. November gültig. Bereits einige Tage zuvor hatte der Rat über die noch ausstehenden Beschlüsse zu Bebauungsplänen mit den Nummern 21, 149 und 219 aus der Ratssitzung vom 7. Juli entschieden. Hier konnten die notwendigen Mehrheiten bereits am 14. Juli erreicht werden, so dass die Verwaltung auch diese Beschlüsse bereits umsetzen kann bzw. bereits in die Wege geleitet hat. Im Vorfeld der ausstehenden Entscheidung hatte sich die Verwaltung mit den Fraktionsspitzen darauf geeinigt, dass die kommenden Sitzungen der Fachausschüsse als Videokonferenzen und der Rat am 15. September als hybride Sitzung stattfinden werden. Damit soll den derzeitig hohen Inzidenzen Rechnung getragen werden und auch darauf, dass nach den Sommerferien und dem Ende der Urlaubszeit wieder mit einem Anstieg des Infektionsgeschehens zu rechnen sei.

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