Shutdown wird mit einigen Lockerungen bis zum 28. März verlängert

Verschiedene Öffnungen bei sinkenden und stabilen Inzidenzwerten / Zu Schulen und Kitas entscheiden die Bundesländer

DEUTSCHLAND (ta). Nach mehreren Stunden haben sich die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Länder auf den Kurs für die kommenden Wochen geeinigt. Grundsätzlich sollen der Shutdown bis zum 28 März verlängert, kostenlose Corona-Tests für Bürger, Lehrpersonal und Schüler einmal pro Woche sowie das Impfen bei Hausärzten spätestens Anfang April ermöglicht werden. Bundeskanzlerin Angela Merkel sagte, man trete in eine neue Phase der Pandemie, die auch mit Hoffnung versehen sei, ein. Sie dankte den Bürgern, es sei in den letzten Wochen gelungen, die Infektionen einzudämmen. Nun müssten die nächsten Schritte klug gesetzt werden, damit man aufgrund der Mutationen nicht in der dritten Welle lande. Daher sollten die folgenden Öffnungsschritte durch Tests und Impfungen abgesichert werden. Bei den Impfungen sollten die Abstände zwischen der ersten und zweiten Impfung maximal ausgenutzt werden, um so viele Menschen wie möglich impfen zu können. Außerdem sollen die Schichten in den Impfzentren erhöht werden. Zunehmend in die Impfungen einbezogen werden sollten auch die Hausärzte. Corona-Tests und auch Schnelltests sollten ab dem 8. März kostenlos für alle Bürger, Schüler, Lehrer und Kitas angeboten werden. Weitere Beschlüsse: 

  • Fünf Öffnungsschritte unter Berücksichtigung von rückläufigen und stabilen Inzidenzen: Zu den ersten Öffnungen gehören die Schulen. Hier sind jeweils die Bundesländer zuständig. Bewegt sich der Inzidenzwert bei oder unter 50 können ab dem 8. März Zoos, Museen oder auch Buchhandlungen wieder öffnen. Im Abstand von 14 Tagen können dann weitere Lockerungen und Öffnungen folgen. Stimmt der Inzidenzwert, können ab dem 22. März Außengastronomien, Opern und Kinos (mit Schnelltest) öffnen. Es gibt aber auch eine eingebaute Notbremse. Steigt der Inzidenzwert auf 100 oder darüber, sind auch wieder Verschärfungen und Schließungen angesagt. Ab dem 5. April soll dann der Einzelhandel generell wieder geöffnet werden, wenn die Entwicklung dies zulässt. Hierfür und für den Sportbereich ist eine Inzidenz unter 50 maßgebend.
  • Kontaktbeschränkungen: Auch hier sind die Inzidenzwerte ausschlaggebend. Bei einer positiven Entwicklung und einem Wert unter 35 sollen dann Treffen von bis zu drei Haushalten und maximal zehn Personen möglich sein. Schon in der nächsten Woche sind Treffen des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt, aber maximal mit fünf Personen möglich.

 

Foto: Bundesregierung / Kugler