„Todesurteil-Affäre“ bringt die Stadt in Erklärungsnot

Immerhin hat sich der 1. Stadtrat Thomas Wolf im Namen der Stadt inzwischen bei einem Mitarbeiter eines Innenstadtgeschäfts entschuldigt

BARSINGHAUSEN (ta). Vor einer Woche hat Deister Echo einen Leserbrief zum Verhalten eines Mitarbeiters des städtischen Ordnungsamtes gegenüber einem Mitarbeiter eines Geschäfts in der Marktstraße veröffentlicht. In dem Gespräch ging es um Fahrräder, die nach Ansicht des Ordnungsamtsmitarbeiters dort nicht hätten abgestellt werden dürfen. Laut dem Schreiber des Leserbriefs, der Zeuge der Situation wurde, und laut dem Mitarbeiter des Geschäfts habe der städtische Angestellte gesagt: “Die Fahrräder müssen hier weg, wenn es nochmal passiert, ist das für Sie das Todesurteil!“ Der Echo-Redaktion wurde seitens des Geschäfts und von dem Leserbriefschreiber versichert, dass sich die verbale Entgleisung genauso zugetragen habe. Am Montag in dieser Woche hat daraufhin der 1. Stadtrat, Thomas Wolf, die Redaktionsleitung um ein persönliches Gespräch gebeten. Er habe mit dem betreffenden Mitarbeiter des Ordnungsamtes gesprochen, diesem „tief in die Augen geschaut“ und ihm sei versichert worden, dass das Wort „Todesurteil“ nicht verwendet worden sei, so Wolf. Darüber hinaus machte Wolf der Redaktion dahingehend Vorwürfe, dass es sich bei der Veröffentlichung des Leserbriefs um keine seriöse Berichterstattung handeln würde. Eine entsprechende Antwort der Redaktion dazu hat der 1. Stadtrat erhalten, auch wurde Herrn Wolf mitgeteilt, dass die Redaktion den Leserbriefschreiber als glaubwürdig einstuft. Offenkundig ist hier Stadtrat Wolf nach der Devise „Schuld ist nicht die Ursache der schlechten Nachricht, sondern der Überbringer der schlechten Nachricht“ verfahren. Die Redaktion hat Herrn Wolf um eine schriftliche Mitteilung a) zu seiner unangebrachten Medienschelte und b) zu seiner aktualisierten Einschätzung der Situation zwischen dem Mitarbeiter vom Ordnungsamt und dem Geschäftsmitarbeiter gebeten. Eine Antwort von Herrn Wolf steht nach wie vor aus. Er wolle noch Gespräche führen und dann überlegen, wie weiter zu verfahren sei. Ebenfalls in dieser Woche hat der Inhaber des Geschäfts eine schriftliche Beschwerde über das geschilderte Verhalten des Ordnungsamtsmitarbeiters an das Ordnungsamt geschickt. Wie der Geschäftsinhaber jetzt der Redaktion mitteilte, habe sich der 1. Stadtrat Thomas Wolf heute bei dem Mitarbeiter des Geschäfts im Namen der Stadt entschuldigt, obwohl der Mitarbeiter vom Ordnungsamt (dem Vernehmen nach) immer noch den Gebrauch des Wortes „Todesurteil“ abstreiten soll. Offenbar ist aber die Verwaltungsspitze, der Herr Wolf angehört, dabei, die strittige Situation neu einzuordnen. Eine Fortsetzung in der Berichterstattung folgt, sobald die schriftliche Stellungnahme des 1. Stadtrates vorliegt.

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