Vogelgrippe: Lage in der Region Hannover wird täglich neu bewertet

Teilweise Aufstallungspflicht / Bisher kein Nachweis des Virus

REGION (red). Nach einer aktuellen Risikobewertung ist aufgrund der Verbreitung der Vogelgrippe bei Wildvögeln in Polen, Ungarn, Schweiz, Österreich und Deutschland auch in Niedersachsen von einem erhöhten Risiko auszugehen, insbesondere bei Geflügelhaltungen in der Nähe von Wasservogelrast- und -sammelplätzen. Auch in der Region Hannover müssen in den als solchen bekannten Zugvogelrastgebieten – das sind Bereiche am Steinhuder Meer, am Mittellandkanal und entlang der Leine – Geflügelhalterinnen und -halter ihre Tiere einstallen. Konkret betroffen sind nur wenige Tierhalterinnen und Tierhalter, die persönlich von der Region Hannover kontaktiert werden. Das Aufstallungsgebot gilt ab Zugang der Anordnung. Die betroffenen Geflügelhalter müssen dann ihr Geflügel aufstallen oder unter einer Abdeckung (z.B. einer Plane) mit seitlicher Begrenzung durch beispielsweise einen Zaun halten. Bisher gibt es in ganz Niedersachsen keinen Nachweis des H5N8-Virus; die Veterinärinnen und Veterinäre der Region Hannover bewerten die Lage täglich neu und sind in enger Abstimmung mit den Nachbarlandkreisen. Bei Verdacht werden tote Wildvögel bestimmter Arten (Wasservögel, Raubvögel, Störche, Fasane und Krähen) auf das Virus untersucht. Der Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen der Region appelliert an alle Geflügelhalter, die sich unter Umständen noch nicht als solche bei der Region registriert haben, dies unverzüglich unter der Telefonnummer 0511 / 616-22095 nachzuholen. Wer Geflügel hält oder halten will, muss seinen Bestand der Region Hannover (Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen) melden (siehe dazu das angehängte Merkblatt – die allgemeinen Bestimmungen darin sind von der aktuellen Aufstallungspflicht überholt). Dabei sind Name, Anschrift, Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, ihre Nutzungsart und ihr Standort anzugeben. Diese Vorschrift gilt für Hobbyhalter und gewerbsmäßige Halter. Geflügelhalter müssen über ihren Bestand ein Register führen. Darin sind Zu- und Abgänge unter Angabe des bisherigen bzw. zukünftigen Besitzers unverzüglich einzutragen.