Einlass ins Wisentgehege nur noch mit negativem Test möglich

SPRINGE (red).

Da in der Region Hannover der Inzidenzwert so hoch ist, gelten für das Wisentgehege Springe folgende Regelungen: Mit Inkrafttreten der Änderung des Infektionsschutzgesetzes (sogenannte bundesweite Notbremse) darf das Wisentgehege ab dem heutigen Sonnabend Besucher*innen nur noch einlassen, wenn sie ein negatives Ergebnis einer innerhalb von 24 Stunden vor Beginn des Besuchs mittels einer anerkannten Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen. Es muss ein Test auch für alle angemeldeten begleitenden Personen vorgelegt werden. Ausgenommen sind nur Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Foto: Hennig / Wisentgehege