Kita-Notbetreuung: Landesregierung und kommunale Spitzenverbände führen klärende Gespräche

REGION/NIEDERSACHSEN (red).

In einer „konstruktiven“ Telefonschalte haben sich das Niedersächsische Kultusministerium und die Kommunalen Spitzenverbände über die weitere Linie bei der sukzessiven Ausweitung der Notbetreuung verständigt. Ziel war und ist, den Gesundheitsschutz und die Begrenzung von Neuinfektionen mit der notwenigen Entlastung der Eltern in der derzeit außerordentlich belastenden Situation praxistauglich miteinander in Einklang zu bringen. Um dieses Ziel zu erreichen, hatte das Ministerium den Trägern der Jugendhilfe am vergangenen Freitag bereits erste empfehlende Hinweise in einem Informationsschreiben zukommen lassen. Kultusminister Grant Hendrik Tonne betonte in dem Gespräch am Montag, dass die Hinweise nach wie vor unter der Prämisse stehen, dass die Einrichtungsträger Spielraum haben, die Notbetreuung vor Ort konkret umzusetzen, da die Notbetreuung nicht den Regelungen des Kindertagesstättengesetzes unterliegt. „Insofern haben wir orientierende Hinweise herausgegeben. Die Auslegung muss vor Ort passieren. Dass die Notbetreuung im Sinne der Eltern und des Gesundheitsschutzes geschieht, ist unsere gemeinsame Leitlinie“, so Tonne. Das gilt auch für den Hinweis aus dem Kultusministerium, dass mit Blick auf den Infektionsschutz nicht mehr als fünf Kinder in einer Notbetreuungsgruppe untergebracht werden sollen. Zudem gilt nach wie vor, dass die beispielhafte Nennung von Berufsgruppen weder abschließend ist, noch einen Rechtsanspruch begründet. Es kann Eltern in anderen Berufsgruppen geben, die Notbetreuung benötigen und erhalten; auch kann es Eltern aus genannten Berufsgruppen geben, die keinen Platz in einer Notbetreuung erhalten. Vielmehr muss auf die konkrete Situation abgehoben werden. Tonne: „Zudem haben wir einvernehmlich unterstrichen, dass die Umsetzung nur schrittweise zu realisieren ist. Außerdem habe ich betont, dass es sich bei der oft zitierten Formulierung des Schließungshorizontes `bis zu den Sommerferien´ um einen Planungszeitraum handelt, der keineswegs in Stein gemeißelt ist: Die Entscheidung, wie es weitergeht bei den Kitas, wird etwa alle zwei Wochen in Anbetracht der Infektionslage neu bewertet. Der Infektions- und Gesundheitsschutz hat Vorrang. Das gilt in der Corona-Krise grundsätzlich, galt für die Schulen und soll auch für den frühkindlichen Bereich gelten. Dabei orientieren wir uns an dem Zweiwochen-Rhythmus der Gespräche zwischen Bund und Ländern. Ich habe mich sehr darüber gefreut, dass die Kommunalen Spitzenverbände das auch so sehen und sich bei der Vertiefung entsprechender Szenarien einbringen wollen. Darüber werden wir weiter gemeinsame Gespräche führen.“ Gegenüber den Kommunalen Spitzenverbänden wies Minister Tonne zudem auf die in dem Informationsschreiben vom Freitag genannten Möglichkeiten hin, auch die Kindertagespflege für die Notbetreuung nutzen zu können. Insbesondere gelten auch hier die Kriterien für die Aufnahme von bis zu fünf Kindern. Für die Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände erklärte der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages, Dr. Jan Arning, wichtig seien insbesondere die Aussage des Ministers, dass die Ausweitung der Notbetreuung in dieser Woche nur schrittweise geschehen könne, sowie der Hinweis auf den nur empfehlenden Charakter des Schreibens vom vergangenen Freitag. Dies werde bei der Umsetzung vor Ort helfen. Die weiteren Schritte in Richtung einer Öffnung der Kitas, über die jetzt in einem 14-tägigen Rhythmus zu sprechen sein wird, möchten die kommunalen Spitzenverbände nun in der gewohnt konstruktiven Kooperation mit dem Kultusministerium begleiten.

Foto: ta-Archiv